Bericht über eine Verwaltungsübertretung und 19 Strafen

Betroffener und Verfasser des Berichtes: Wolfgang Müksch (Stand 07-2022)
Für die Nachweise ist es wichtig den Bericht online anzusehen und Links anzuklicken

Eine Verwaltungsübertretung darf nicht öfter als 1x bestraft werden

Ich erfülle den Tatbestand zu wenig Geld zu haben. Das ist in Österreich strafbar, wenn es um die Begutachtungsplakette für ein Behindertenfahrzeug geht, die dafür erforderlichen EUR 2.000 Servicekosten nicht leistbar sind, weil die PVA EUR 2.535,95 schuldet

Strafzettel (Verständigungen)

...kommen hinter den rechten Scheibenwischer. Sie werden nicht mit einem UV-beständigen Stift geschrieben. Es sind Durchschläge, welche wenn einige Tage der Sonne ausgesetzt, nicht mehr lesbar sind. Für diesen Scan wurde einer der beiden Verständigungen nur kurz zum Beweis vom Fahrzeug geholt und wieder zurück gebracht. Bitte anklicken zum vergrößern

Wie werden aus 1 Verwaltungsübertretung 19?

Parkt das Fahrzeug zwischen 2 Häusern, in dem Falle zwischen Hofmansthalgasse 12 und 14 (dahinter Gehwege, Grünfläche Buswartehäuschen), werden von wechselnden Polizeiorganen, wenn sie sich nicht sicher sind ob sie 12 oder 14 schreiben sollen, auch Hausnummern auf der anderen Straßenseite angegeben. Meist mit der Bezeichnung "ggü" (gegenüber). Beim Eckhaus gegenüber 12 wird oft Hofmansthalgasse 5 angenommen; Zusteller auch Rettung und Polizei kommen regelmäßig ins falsche Haus in die Stiege 3 weil das Haus 3 Stiegen hat und die Hausnummer (7) des Eckhauses dazu in der Grasbergergasse ist. Fakt ist:

Es existieren gleiche und abweichende Angaben zur selben Örtlichkeit durch wechselnde Polizeiorgane. Daraus erstellen Beamte in Büros der LPD Wien Strafbescheide und dabei wird ohne Prüfung der Sachlage aus jedem Strafzettel eine eigene Örtlichkeit. 

In den 19 Strafbescheiden steht dann als Örtlichkeit

  • 2x Hofmansthalgasse 5 , ggü. 5
  • 2x Hofmansthalgasse 14
  • 13x Hofmansthalgasse 12
  • 1x Hofmansthalgasse 12-14
  • 1x Grasbergergasse 7
  1. Anmerkung: Gegenüber ist die Örtlichkeit Hofmansthalgasse 14
  2. Anmerkung: Dort kann wegen der Bushaltestelle niemand parken (Foto 8)
  3. Anmerkung: Das Haus ist hinter dem Fahrzeug (Foto 6 )
  4. Anmerkung: Richtig ist zwischen Hofmansthalgasse 12 und 14 (Foto 6 und 7)
  5. Anmerkung: Da ein Eckhaus ist das Gegenüber die Hofmansthalgasse 12

Eine Überprüfung bezüglich Richtigkeit erfolgt nicht. Im Büro der LPD Wien wird ohne allfällige Prüfung (Lokalaugenschein) einfach beschlossen, dass die Polizei Recht hat.

Ein Bezirksinspektor der LPD Wien behauptet dann

Die Angaben, dass das Fahrzeug nicht bewegt wurde kann in dem Fall als nicht den Tatsachen entsprechend gewertet werden, da sich die Örtlichkeiten zu sehr unterscheiden. Auch wird wenn 1 Verständigungszettel am Fahrzeug ist kein weiterer hinterlassen.

Diese Behauptungen sind unrichtig

  • Verständigungszettel sind nicht einer sondern zwei am Auto. Lesbar sind sie nicht. Daher können wechselnde Organe der LPD Wien nicht prüfen was auf die vorherigen Verständigungen geschrieben wurde. 
  • Hätte man die Sache geprüft wüsste man, dass Parken vor dem Haus Hofmansthalgasse Nr. 14 nicht möglich ist, da sich davor eine Bushaltestelle befindet.
  • 2x wurde Hofmansthalgasse 5 , ggü. 5 angegeben. Selbstverständlich hat jedes Haus ein Gegenüber.
  • Gegenüber Hofmansthalgasse 5 ist laut Wien-Plan Hofmansthalgasse 14.
  • Gegenüber Eckhaus Grasbergergasse 7  Stiege 3 ist laut Wien-Plan Hofmansthalgasse 12
  • Der PKW steht zwischen den Häusern Hofmansthalgasse 12 und 14. 
  • Am häufigsten (13x) wurde Hofmansthalgasse 12 (das Haus hinter dem Fahrzeugheck) angegeben.

Die richtige Örtlichkeitsbeschreibung wäre

Zwischen Hofmansthalgasse 12 und 14. Falls "zwischen" den Polizeiorganen als Angabe verboten ist, man ein Gegenüber angeben will: Gegenüber Eckhaus Grasbergergasse 7, (besser mit Stiege 3) - diese optimalen Beschreibungen wurden leider nicht verwendet.

Es existieren in dieser Sache keine unterschiedlichen Örtlichkeiten

Es existieren nur unterschiedliche Angaben zur selben Örtlichkeit

  • Vom Auto bis Haus Hofmansthalgasse 12  sind es strassenseitig etwas weniger als eine Fahrzeuglänge. 
  • Vom Auto bis Haus Hofmansthalgasse 14, sind es strassenseitig etwas mehr als eine Fahrzeuglänge.
  • Vom Auto bis zu den zwei Häusern gegenüber sind es zusätzlich eine Straßen Breite.

Bitte die Beweis-Fotos ansehen

Bitte anklicken zum vergrößern (vergrößern ist auf der Webseite möglich). Die Fotos beweisen, dass die Behauptungen ein Verständigungszettel und unterschiedliche Örtlichkeiten unrichtig sind. Bei den Fotos 02, 03, 04, 05 wurde im Uhrzeigersinn um das Auto gegangen und etwa alle 90 Grad Richtung der Fahrzeug-Ecken fotografiert - rechts vorne - rechts hinten - links hinten - links vorne (womit klar ist, warum die genannten Hausnummern verwendet werden). Zur Ergänzung gibt es auch 2 Fotos von der Seite und 1 Foto der Bushaltestelle. Wem die Fotos zu wenig sind, der kann sich auch einen Wien-Plan dazu nehmen.

Es wurde immer fristgerecht Beschwerde erhoben

Und bei jedem falschen Mehrfach Strafbescheid seit 2021 wird hingewiesen auf die Sachlage EINE ÖRTLICHKEIT und, dass das Fahrzeug nicht nicht bewegt wird. Die meisten Falsch-Strafbescheide wurden dann aufgehoben. Einige werden aber nicht aufgehoben und es dauert über ein Jahr bis eine Stellungnahme eintrifft. Herr Michael SEITELBERGER Bezirksinspektor, hält darin am 25.05.2022 unrichtige Strafbescheide aufrecht und unterdrückt gegenüber Angaben obwohl er wissen sollte, dass dies nicht rechtsstaatlich ist. Dafür wird 4x Haft verhängt

Gegenüber Hofmansthg. Nr 5 ist Hofmansthg. Nr. 14

Gegenüber Eckhaus Grasbergerg. 7 ist Hofmansthg. Nr. 12

Auch die Aussteller der Falsch-Strafbescheide sind bekannt

Mehrmals haben die Beamten Falsch-Strafbescheide ausgestellt, obwohl immer beanstandet, auf die Sachlage hingewiesen wird  EINE ÖRTLICHKEIT und, dass das Fahrzeug nicht bewegt wird. Es waren die LPD Wien Beamten: Frau Herzl Doris, Frau Lorenz Martina, Frau Hinterbuchinger Sophie und Frau Bruna Elena. Bei Interesse an Rechtsstaatlichkeit hätten diese Beamten die Sachlage bei der Örtlichkeit geprüft oder prüfen lassen.

Ist die Erde rund oder eine Scheibe?

Fakt ist, 18.03.2021 19:12 Uhr ggü. Hofmansthalg. 5 und 23.03.2021 08:25 Uhr Hofmansthalg. 14 sind zwei ungefähre Angaben zur selben Örtlichkeit zwischen Hofmansthalg. 12 und 14. Wer etwas anderes kommuniziert, kann auch behaupten die Erde wäre eine Scheibe. Bei Verwaltungsgerichten kommt es aber immer darauf an, wer "Scheibe" behauptet. Nach Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz sind alle vor dem Gesetz gleich. In der Praxis sind Polizei Beamte GLEICHER. Für die Behauptung das wären unterschiedliche Örtlichkeiten holt man sich einen Persilschein und lässt sich vom Verwaltungsgericht vertreten. Selbst wenn die Realität im Wiederspruch mit der Aktenlage steht, wird am Verwaltungsgericht der Polizei Recht gegeben.

Verwaltungsgericht Entscheidungen

...lassen sich schwer mit einem dem Art 6 EMRK zugrundeliegenden Modell einer Entscheidung aller Sach- und Rechtsfragen durch ein unabhängiges Gericht vereinbaren. Hier nachzulesen: Das behaupte nicht ich, sondern jene welche das wissen müssen: Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Univ.-Prof. Dr. Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien und Mag. Hermann Hansmann.

Verhandlungen erfolgen nicht wie bei unabhängigen Gerichten

Sie erfolgen ohne Lokalaugenschein, ohne Parteien und ohne Zeugen zu laden. Entsprechend sind Urteile bei Polizeistrafen Persilscheine für Polizei Behauptungen. 3 Beispiele wie aus unterschiedlichen Angaben zur selben Örtlichkeit, mehrere Fälle werden:
18.03.2021 19:12 Uhr Hofmansthalgasse 5 ggü. 5: VGW-031/082/12477/2021
23.03.2021 08:25 Uhr Hofmansthalgasse 14: VGW-031/004/9162/2021
12.10.2021 15:30 Uhr (gegenüber) Eckhaus Grasbergergasse 7 VGW-031/074/17618/2021

Das Wichtigste, 

...dass wechselnde Polizeiorgane zur selben Örtlichkeit oft ungenaue und unterschiedliche Angaben machen, z. B. Hofmansthalgasse gegenüber 5 und 14 eine Örtlichkeit ist und die Verständigungen nach kurzer Zeit nicht mehr lesbar sind. Auf diese wichtigen Umstände wird von der LPD Wien nicht hingewiesen und das wurde vom Verwaltungsgericht Wien daher auch nicht geprüft. Der Beschwerdeführer muss dabei, wenn seine Angaben nicht ordentlich (vor Ort) geprüft werden, den Eindruck bekommen, dass um Geld zu kassieren bei der Polizei absichtlich mit Unwahrheiten gearbeitet wird.

Vorschläge zu Änderungen:

  1. Polizei Verständigungszettel sollten mit einem UV-beständigen Stift geschrieben und im Original hinter den Scheibenwischer gesteckt werden. Genauere Angaben wie "links vom Haus 12", würden in der Sache helfen.
  2. Um "gegenüber" Angaben zu klären, sollte mindestens 1 Foto gemacht werden und sollten "gegenüber" Angaben in Stellungnahmen von Bezirksinspektoren nicht weggelassen werden, da es in Strassen immer ein Gegenüber gibt.
  3. Strafzettel hinter dem Scheibenwischer sind problematisch. Abgesehen vom Problem der Lesbarkeit können sie von Sturm oder Personen entfernt werden. Möchte man rechtsstaatlich korrekt bestrafen, sollte das Polizeiorgan Zugriff auf die Daten haben, ob die Sache bereits angezeigt wurde. Beim Handy-Parken (Bezahlung über das Internet) besteht ja auch dieser Zugriff.
  4. Verfahren vor Verwaltungsgerichten sollten auf den Standard unabhängiger Gerichte angehoben werden. Statt nur für die Polizei Persilscheine auszustellen sollte gefragt werden ob die Sache einen Lokalaugenschein erfordert, ob Parteien bei der Verhandlung anwesend sein wollen und ob Zeugen befragt werden sollen.


Alles über diesen Fall ist hier am Google Drive 

https://drive.google.com/drive/folders/1RqTbDGLkZqZjj6ABCS2B2BbO-9pvpnnY 
die Beschreibung auf https://korruption.webador.at/polizei 


Ich empfehle mit dem Ordner Stellungnahme LPD zu anzufangen, mit dem Dokument, welches mit der Ziffer 0 beginnt und mit der Beantwortung 1 und 2 fortzufahren.

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